HINWEISE BEI EINLADUNGEN

Hinweise:       Gemäß der Satzung des Eggegebirgsvereins e.V. (Hauptverein) :

 

                                                           Der Beirat § 10

  1. Der Beirat besteht aus den Ehrenmitgliedern des Hauptvereins und den Vorsitzenden aller Abteilungen. Diese können sich durch ein Vorstandsmitglied ihrer Abteilung vertreten lassen. Der Hauptvorstand kann weitere Mitglieder benennen.
  2. Der Beirat wird wenigstens einmal jährlich durch den Hauptvorsitzenden einberufen.
  3. Der Beirat wird über die laufende Entwicklung des Eggegebirgsverein informiert und berät den Hauptvorstand in den grundlegenden Angelegenheiten des Vereins und in fachlichen Einzelfragen. An der Sitzung des Beirates nehmen die Mitglieder des Hauptvorstandes teil.

 

Folgende Institutionen wurden vom Hauptvorstand als Beiratsmitglieder benannt:

  • Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge,
  • Fachbereich Teutoburger Wald Tourismus der OWL Marketing GmbH,
  • Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hochstift,
  • Kreis Paderborn - Touristikzentrale Paderborner Land e.V.,
  • Kulturland Kreis Höxter - Gesellschaft für Wirtschaftsförderung.

 

 

 

Anlage:

Ehrungen von Mitgliedern

Allgemeine Voraussetzungen für die Ehrennadeln des EGV in Silber bzw. Gold

 

Gem. dem Protokoll über die Frühjahrshauptversammlung des EGV vom 9. April 1983, wurde beschlossen, Personen zu ehren, ohne die unser EGV schwerlich existieren kann, die immer wieder ihre Kräfte in den Dienst des Vereins und der Heimat stellen, kurz, denen der EGV in hohen Maße Dank schuldet.

Hiermit sind in der Regel alle Mitglieder des Eggegebirgsvereins aber auch andere Personen, die sich für den EGV verdient gemacht haben, gemeint.

Aus diesem Grunde wurde die Ehrung mit der silbernen bzw. der goldenen Ehrennadel des Vereins für den genannten Personenkreis eingeführt. Eine Ehrenordnung hierzu besteht nicht.

 

Die allgemeine angewendete Richtlinie dazu lautet:

Für die Verleihung der Ehrennadel in „Silber" sollte die betroffene Person mindestens 10 Jahre oder länger ein Vorstandsamt ausgeführt, und herausragende Tätigkeiten für den EGV geleistet haben.

Für außergewöhnliche Leistungen eines Mitgliedes kann der Zeitraum aber auch kürzer gewählt sein.

Für die Verleihung der Ehrennadel in „Gold" soll der Betroffene die gleichen Voraussetzungen erfüllen, aber bereits einige Jahre im Besitz der silbernen Ehrennadel sein.

Für außergewöhnliche Leistungen eines Mitgliedes kann der Zeitraum aber auch kürzer gewählt sein.

Die Beantragung zur Verleihung der Ehrennadeln ist vom 1. Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter der jeweiligen Abteilung frühzeitig mit einer ausführlichen Begründung beim Hauptvorstand einzureichen. Die Mitglieder des Hauptvorstandes können ebenfalls Personen vorschlagen.

Aus Verfahrensgründen sind Anträge mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Hauptvorstand einzureichen.

 

Über die Verleihung von Ehrennadeln entscheidet der Hauptvorstand.