Urkunde an EGV überreicht. Eggeweg bleibt Erster Qualitätswanderweg

 

Im Bild: Landrat Friedhelm Spieker übereicht die Urkunde „Qualitätswanderweg“ an Konrad Kappe. Mit dabei, von links: Heinrich Brinkmöller (Stadt Bad Driburg), stv. Landrat Wolfgang Schmitz (Paderborn), Helmut Bangert (Eggegebirgsverein), Markus Backes (OWL-Marketing) und Josef Jakob (EGV). Nicht im Bild: Landrat Friedel Heuwinkel (Kreis Lippe).

 

 

Eggeweg bleibt Erster Qualitätswanderweg

Bad Driburg/Kreise Paderborn, Höxter und Lippe (hg) Landrat Friedhelm Spieker hat die Urkunde „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“, die den Eggeweg weiterhin als ersten zertifizierten Wanderweg ausweist, an den Vorsitzenden des Eggegebirgsvereins, Konrad Kappe, übergeben. In einem kleinen Festakt in der Sachsenklause auf den Iburg gratulierte Spieker dem EGV und dankte für die großen ehrenamtlichen Leistungen, die hinter einer solchen Qualifizierung stehen. „Es ist dies ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir auf unsere Region mit ihren natürlichen und kulturellen Besonderheiten noch erfolgreicher aufmerksam machen wollen. Sie ist deutlich in die Reihe der touristisch bedeutsamen Landschaften Deutschlands aufgerückt“, so Spieker. Der Naturschutz bleibe dabei die Erste Priorität, es sei aber auch legitim, Landschaft und Region in angemessener und behutsamer Weise ökonomisch zu nutzen.

Konrad Kappe stellte erfreut fest, dass diese Auszeichnung für den Eggeweg unter den 61 Qualitätswanderwegen Deutschlands im Vorfeld des Deutschen Wandertages 2015 in Paderborn, mit großem Interesse wahrgenommen werde. Er bedankte sich im Namen aller Mitglieder des Eggegebirgsvereins beim Deutschen Wanderverband und nahm die Urkunde mit dem Dank an die ehrenamtlichen Leistungen, vor allem der Wegewarte, entgegen. Sie hätten unter Leitung von Josef Jakob die zeitwaufwändigen Arbeiten vor Ort geleistet. Den Kreisen Höxter (Landrat Spieker), Paderborn, (stv. Landrat Schmitz) und Lippe (Landrat Heuwinkel) galt sein Dank er für die unterstützende Begleitung bei der Arbeit des Eggegebirgsvereins. Das gelte auch für die Anliegerkommunen, für die Forsteinrichtungen, für die Touristikgemeinschaften und die OWL-Marketing.